Wirtschaftsprüfung ist mehr als das gesetzlich vorgeschriebene Testat zum Jahresabschluss. Unabhängig ob Jahres- und Konzernabschlussprüfung oder spezielle Prüfungsleistungen und Bescheinigungen, objektive Urteile externer Prüfer erhöhen die Verlässlichkeit von Informationen für alle Entscheidungs-träger.

Durch unseren risiko- und prozessorientierten Prüfungsansatz identifizieren wir Risiken und sensibilisieren unsere Mandanten dafür. Wir verfügen über eine langjährige Erfahrung mit der Jahresabschlussprüfung von französischen Tochtergesellschaften und sind gewohnt mit französischen Konzernprüfern zusammenzuarbeiten.

Abschlussprüfungen

Nach § 316 HGB besteht für Unternehmen mit bestimmten Größenvoraussetzungen die Pflicht, den Jahresabschluss durch einen Abschlussprüfer prüfen zu lassen.

Prüferische Durchsicht und Limited Review

Nicht alle Abschlüsse unterliegen einer gesetzlichen Prüfungspflicht. Zur Stärkung des Vertrauens in die hierin enthaltenen Informationen besteht die Möglichkeit, eine kritische Würdigung auf Basis einer Plausibilitätsbeurteilung durch einen Wirtschaftsprüfer vornehmen zu lassen.

Vereinbarte Untersuchungshandlungen

Individuell und zweckbezogen untersuchen wir Einzelaspekte, die Sie beispielsweise als Grundlage für strategische Entscheidungen in Ihrem Unternehmen detailliert kennen müssen. Wir liefern Ihnen eine detaillierte Berichterstattung und treffen objektive Feststellungen. Auf dieser verlässlichen Grundlage können Sie entscheiden.

Gutachterliche Stellungnahmen

Wir analysieren für Sie Sachverhalte, Informationen und Vorgehensweise. Sorgfältig wägen wir Argumente gegeneinander ab und präsentieren Ihnen eine fundierte und schlüssig hergeleitete Expertenmeinung zu Ihrer individuellen Frage.